Aufgrund Europarechtlicher Forderungen wurde seit einiger Zeit die Änderung des bestehenden Schornsteifegergesetzes diskutiert.
Am 29.11.2008 trat nun das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in Kraft, und am 19.06.2009 wurde die neue Bundes-, Kehr- und Überprüfungsordenung (KÜO) verabschiedet.
Mit diesem Artikel möchte ich Sie über einige der Neuerungen informieren.
Bisher lag die Verantwortung für die notwendigen Arbeiten an Feuerstätte und Abgasanlagen bei Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.
Nach dem neuen Gesetz wird diese Verantwortung auf Sie als Hausbesitzer übertragen. Sie sind verpflichtet, nach einer Übergangszeit bis Ende 2012 eigenständig alle erforderlichen Arbeiten termingemäß durchführen zu lassen. Sie können damit ab dem 01.01.2013 jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb mit Reinigungs-, Mess- und Überprüfungsarbeiten beauftragen. Betriebe aus dem EU-Ausland dürfen bereits jetzt diese Tätigkeite durchführen.
Damit auch zukünftig die Betriebs- und Brandsicherheit gewährleistet bleibt hat der Gesetzgeber für die hoheitlichen Aufgaben, wie die Abnahme von Feuerungsanlagen und die Feuerstättenschau, bevollmächtigte Schornsteinfeger vorgesehen. Diese sind nach wie vor in dem jeweiligen Kehrbezirk für alle Haudhalte zuständig. Sie führen ab 2013 innerhalb von 7 Jahren 2 x eine Feuerstättenschau durch.
Um Sie in die Lage zu versetzen, alle Arbeiten fristgerecht durchführen zu lassen, erhalten Sie die erforderlichen Terminvorgaben mit dem Feuerstättenbescheid von Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister. Dieser Bescheid wird in Kombination mit der Durchführung der Feuerstättenschau oder einer Abnahme ausgestellt. Dort, wo bis ende 2012 keine Feuerstättenschau mehr durchzuführen ist, erhaltenSie den Bescheid nach Aktenlage.
Zum Nachweis, dass Sie die erforderlichen Tätigkeiten von einem zugelassenen Schornsteinfeger fristgerecht haben durchführen lassen, müssen Sie ein Formblatt führen, dass Sie dem zuständigen bevollmächtigten Schornsteinfeger, den Terminvorgaben des Feuerstättenbescheides entsprechend, zusenden müssen.
Wenn Sie mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister/ bevollmächtigten Schornsteinfeger nicht zufrieden sind, und sich die lästige Terminverfolgung und den Aufwand mit den Formalitäten ersparen möchten, schicken Sie mir einfach eine Kopie Ihres Feuerstättenbescheides zu. Ich kümmere mich dann ab dem 01.01.2013 um die fristgerechte Einhaltung sämtlicher, anfallenden Arbeiten in Ihrem Haus, und das Führen des Formblatts mit Meldung an den zuständigen bevollmächtigten Schornsteinfeger.
Sollten Sie noch spezielle Fragen zum Feuerstättenbescheid haben, rufen Sie mich einfach an oder schicken eine E-Mail.
Mit feundlichen Grüßen
Ihr Schornsteinfegermeisterbetrieb Manuel Wagner